Hallo zusammen,
ein Schuldner hat Eintragungen bei der einer großen Wirtschaftsauskunftei (fängt mit Sch an und endet mit a). Forderungen sind bezahlt. Eine Löschung wurde von der Wirtschaftsauskunftei abgelehnt. Der Anwalt des Schuldners beantragt nun Beratungshilfe.
Ich hatte in meiner Zwischenverfügung auf den Ombudsmann der Wirtschaftsauskunftei als andere Möglichkeit der Hilfe/Eigeninitiative einer kostenbewussten Partei verwiesen und u.a. auf die Internetseite des Ombudsmann verwiesen.
Antwort des Anwaltes: "Schließlich empfindet es der Antragsteller als schlechten Witz, dass das Beratungshilfegericht hier seinen Anspruch auf Beratungshilfe mittels Werbetextes seiner Schädiger zu versagen gedenkt. Dies kann kaum ernsthaft die Auffassung des Beratungshilfegerichts sein."
Was meint ihr: Kann der Ombudsmann der Wirtschaftsauskunftei als andere Möglichkeit der Hilfe angesehen werden?
Viele Grüße
Mini One