Hallo ich bin mir unsicher was ich machen soll und habe auch nichts zu dem Thema gefunden.
Vorliegend habe ich ein Kaufvertrag.
Die Käufer wollen lastenfrei erwerben.
Beantragt ist die Löschung des Nacherbenv.
Im Grundbuch habe ich einen Nacherbenvermerk der wie folgt lautet: A ist Vorerbin.Nacherbe ist B Die Nacherbschaft tritt mit dem Tode des Vorerben ein.
Ersatznacherben sind de Abkömmlinge des B.
Bewilligung zur Löschung des NEV habe ich von B. Ich frage mich nun, benötige ich auch die Bewilligung der Ersatznacherben. Ich tendiere dazu, dass man diese hier benötigt. So versteh ich auch den Stöber. Diese sind ja auch unbestimmt - also muss doch dann ggfls. auch ein Pfleger bestellt werden?
Über einen Rat wäre ich dankbar.