Nach dem mir vorliegenden Veränderungsnachweis soll eine Zuschreibung wie folgt erfolgen:
Zuflst. 12/100 mit 100 qm und Zuflst. 13/100 mit 100 qm sollen Flst. 15 mit 200 qm zugeschrieben werden, so dass entsteht Flst. 15 mit 400 qm.
Hiernach soll das neue Flst. 15 mit 400 qm mit einer Grundschuld belastet werden.
Die Zuschreibung des Zuflst. 13/100 kann derzeit allerdings nicht wie oben dargestellt erfolgen, da an diesem Dienstbarkeiten lasten, die lastenfrei Abschreibung bewilligt und beantragt, derzeit aber nicht möglich ist.
In Kenntnis dieses Sachverhalts beantragt der Notar nun im Wege eines Teilvollzugs nur die Zuschreibung von Zuflst. 12/100 zu Flst. 15, so dass das Flst. 15 vorerst mit 300 qm entstehen würde.
Kann das Flst. 15 mit 300 qm vorerst so im Grundbuch eingetragen werden, oder muss der VN zwingend insgesamt vollzogen werden.