Ist auch nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungslegung
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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen EGVP und der elektronischen Poststelle eines Gerichts ?
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EGVP: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (= Infrastruktur für die Übertragung)
elektronische Poststelle: digitales Pendant der analogen Poststelle, d.h. Posteingangs- und Ausgangskorb -
Was meinst du mit elektronisch genau?
Ich, glaube, die Rechnungslegung mit ca. 100 Seiten ist über das EGVP (elektronischer Rechtsverkehr) herein gekommen. In welchen Bundesländern ist das schon zulässig?
Bei mir hat auch ein Betreuer in elektronischer Form übermittelt. Ist Anwalt und hat somit die technischen Voraussetzungen. Bericht und Rechnungslegung gehen in Ordnung. Es müssen aber die Originalbelege vorgelegt werden. Ebenso die originalen Kontoauszüge. Hier reichen mir elektronische Kopien nicht aus. Ich werde einen Zwischenbescheid unter Fristsetzung erlassen. Mal sehen was kommt.
Ich gebe zu bedenken, dass auch Banken Papier und somit Geld sparen, indem man seine Kontoauszüge aus seinem online Postfach selber holen und ausdrucken muss.
Mit originalen Kontoauszügen in Papierform, das ist nicht mehr einfach, da wir ja für unsere "Sorglinge" jeden Cent sparen wollen/sollen. Das macht sich in der Kontoführungsgebühr auf´s Jahr gerechnet schon bemerkbar.
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