Ich habe Schwierigkeiten bei der Formulierung einer Inhaltsänderung eines Wohnungsrechts.
Bewilligt und -antragt ist, das für "A" eingetragene Wohnungsrecht gem. § 1093 auf "B" zu er-
weitern und das beide Wohnungsberechtigte Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB sind.
Daraufhin habe ich dem Notar mitgeteilt, dass ich beabsichtige eine Auslegung dahingehend
vorzunehmen, dass die Neubestellung des Wohnungsrechts für "B" in Verbindung mit
der inhaltlichen Änderung der bisherigen Berechtigten (A) gewollt ist.
Mit dieser Vorgehensweise hat sich der Notar auch einverstanden erklärt.
Ich weiß jetzt nur nicht genau, wie ich in den Veränderungsspalten den Vermerk
über die inhaltliche Änderung formulieren soll. Langt es zu schreiben "Der Inhalt
des Wohnungsrecht ist hinsichtlich der Ausübungsbeschränkung geändert, gemäß
Bewilligung vom ... und i.V.m. der notariellen Klarstellung vom ..... eingetragen
am.. ?
Danke