Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Nach Erlass des KFBs wurde v. Bekl- V. noch innerhalb der Rechtsmittelfrist Streitwertbeschwerde eingelegt mit dem Antrag sobald der Streitwert geändert ist den KFB aufzuheben.
Es wurde dann der Streitwert abgeändert. Mehrere Monate später beantragte dann Kl.- V. noch einmal Kostenfestsetzung mit dem neuen ( geringeren ) Streitwert
Ich habe dann- weil ich zunächst den Antrag vom Bekl- V. nicht gesehen hatte- beide Parteienvertr. angefragt, ob mit der Aufhebung des ursrünglichen KFB und Neufestsetzung Einverständnis besteht. 2 KFBs gehen ja nicht. Der Kl.- V. reagiert jedoch nicht.
So, jetzt meine Frage: behandele ich jetzt den Antrag des Bekl.- V. als Beschwerde gegen den KFB oder als Antrag nach § 107 ZPO, wobei dieser dann bereits vor der neuen Streitwertfestsetzung gestellt wurde. Ich finde nichts dazu, ob das geht.