Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Betreuer ist für Vermögensangelegenheiten bestellt, es wurde in diesem Aufgabenkreis kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Ist geschäftsfähig und zu einer freien Willensbildung in der Lage.
Der Betreute ist drogenabhängig und schließt Handyverträge ab, mit dem Ziel die Handys weiterzuverkaufen, und bestellt Waren im Internet, um auch diese weiterzuverkaufen. Er artikuliert ganz offen, dass er bewusst Verträge abschließt, um seine Drogen zu finanzieren und das es Betrug ist. Teilweise bestellt er auch unter anderem Namen.
Die Post dazu lässt er verschwinden, durch einen Zufall ist es herausgekommen und seither steht der Betreute dazu. Seiner Auskunft nach, macht er das schon seit Jahren und es wurden auch schon Schulden davon tituliert, die Vermögensauskunft hat er abgegeben. Ohne Mitwissen des Betreuers.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist der Auffassung es müsse hier ein Einwilligungsvorbehalt beantragt werden, da er sich durch die massive Verschuldung gefährde und es gerechtfertigt wäre auf Grund des Drogenkonsums die Verträge zukünftig, sofern angeordnet, für nichtig zu erklären. Und es würde die Chance bestehen, dass er sich dann keine Drogen mehr kaufen könne!
Das vorgebrachte Argument, dass es sich bei dem Handeln um vorsätzliches strafbares Verhalten handelt und ein Einwilligungsvorbehalt ein Freifahrtsschein wäre, den der Betreute bewusst aushebeln würde, wurde nicht anerkannt. Kurzum, aus Sicht des Betreuers sind die Voraussetzungen bei weitem nicht gegeben, um einen Einwilligungsvorbehalt zu beantragen.
Es wurde dem Sozialpsychiatrischen Dienst mitgeteilt, dass dieser sich auch an das Betreuungsgericht wenden könne, um das Anliegen "Einwilligungsvorbehalt" vorzutragen und selbstverständlich auch mitteilen kann, dass der Betreuer anderer Auffassung ist. Das wurde jedoch abgelehnt.
Wie wertet Ihr den Sachverhalt?
Soll der Betreuer um sich abzusichern unter Bezugnahme auf den Sozialpsychiatrischen Dienst das Gericht bitten, die Anordung eines Einwilligungsvorbehaltes zu prüfen?