Ich habe eine Akte vorgelegt bekommen, in der ein Erbvertrag bereits vor Jahren "zurückgegeben" wurde.
Da die Urkunde auch einen Ehevertrag enthielt, wurde die Urschrift der Urkunde nicht zurückgegeben sondern in der Akte abgeheftet.
Muss die Urkunde nicht zurück in die Urkundensammlung des Notars ?
Danke fürs Überlegen bei dieser Hitze