Die Ehefrau erteilt schriftlich ihrem Ehemann eine Betreuungsvollmacht. Dieser erteilt dem gemeinsamen Sohn Untervollmacht.
Die gesetzliche Betreuung wird mit dem Hinweis abgelehnt, die Betroffene sei von ihrem Ehemann bereits ausreichend vertreten, so dass keine Betreuung eingerichtet werden muss. Es erging ein abweisender Beschluss.
Bestehen irgendwelche Bedenken bezüglich dieser Verfahrensweise?