In hiesigen Verfahren hat der Schuldner laut Gläubigerangaben einen Wohnsitz in der Schweiz.
Er ist hier in Deutschland (A-Stadt, B-Straße Nr. 2) gemeldet, bislang konnten alle Zustellungen unter dieser Adresse erfolgen.
Nun kam ein Rückbrief (formlos), der Empfänger sei nicht zu ermitteln. Daraufhin wurde das Schreiben an die Schweizer Anschrift formlos übersandt.
Parallel wurde ein Kaufvertrag (Schuldner wurde vertreten) eingereicht. Hier hatte der S. seinen Wohnsitz weiterhin in A-Stadt, B-Straße Nr. 8 (nicht mehr 2). das am 25.05. Die Vollmachtserteilung des S. auf Vertreter ist von einem Schweizer Notar, 16.05., hier wohnt der S. in der Schweiz.
Welche Adresse (und damit Zustellungsart) ist denn nun maßgeblich?
Die deutsche Meldeadresse oder die schweizer?