Hallo,
mir hat ein beigeordneter Rechtsanwalt den PKH- Aufhebungsbeschluss mit der Begründung zurückgeschickt, dass der Mandant nicht
mehr unter der bekannten Adresse wohnt und eine Meldeauskunft erfolglos war.
Aber eigentlich spielt das doch gar keine Rolle, oder? Denn die Zustellung ist doch an den Rechtsanwalt bereits wirksam, sodass
es nicht darauf ankommt, ob der Mandant den Beschluss bekommt.
Schickt ihr in den Fällen die Sachen einfach dem Rechtsanwalt zurück mit einem entsprechenden Hinweis?