Ich habe hier den Antrag vorgelegt bekommen, einen Umgangsvergleich umzuschreiben.
Hintergrund ist, dass das Kind ursprünglich bei der Mutter gelebt hat und jetzt wohl in Obhut des Jugendamtes ist (ergibt sich nur aus dem Antrag).
Demnach wäre ja nicht die Mutter verpflichtet, das Kind herauszugeben, sondern das Jugendamt.
Rechtsnachfolgen habe ich schon öfter in Zivil oder Unterhaltssachen gehabt. Mein Problem hier ist, dass im Vergleich gar nicht konkret steht, das die Mutter zur Herausgabe verpflichtet ist. Es steht nur, dass Umgang wie folgt .... gewährt wird.
Hat jemand schon mal so einen Antrag gehabt? Oder muss der Titel durch ein neues Verfahren vor dem Richter geändert werden?