Bei uns ist eine Grundakte verloren gegangen. Die letzte Eintragung war im Jahr 2008. Nunmehr liegt ein Antrag auf Eintragung einer Grundschuld vor. Theoretisch könnten ja noch andere Anträge in der Akte sein, die noch nicht vollzogen sind. Zuerst hatte ich darüber nachgedacht, dass die Eigentümer ja eine Versicherung abgeben könnten, dass kein anderer Antrag gestellt wurde. Dann ist mir allerdings eingefallen, dass dies keine eventuelle Zwangssicherungshypothek betreffen würde.
Wie handhabt ihr so etwas?
Verlustanzeige wurde gefertigt und die Akte muss dann rekonstruiert werden. Allerdings wären die theoretischen Anträge, soweit sie tatsächlich existieren sollten, dann natürlich auch nicht in den rekonstruierten Akten