Hallo,
die Betreuerin teilt tel. mit, dass der Mietvertrag des Betroffenen von der Tochter übernommen wird. Eine ausdrückliche Genehmigung ist nicht beantragt worden. Wie verhalte ich mich ? Im Nachhinein genehmigen oder laufen lassen ?
Hallo,
die Betreuerin teilt tel. mit, dass der Mietvertrag des Betroffenen von der Tochter übernommen wird. Eine ausdrückliche Genehmigung ist nicht beantragt worden. Wie verhalte ich mich ? Im Nachhinein genehmigen oder laufen lassen ?
Keine eigenen Gedanken dazu?
hallo,
ich wäre es gerne laufen lassen; allerdings würde ich den Betreuten damit die zwingend vorgeschriebene Anhörung bei einer Wohnungsaufgabe vorenthalten...
Der Sachverhalt ist leider etwas dünn. Wird der Vertrag erst noch übernommen oder wurde er schon? Wohnt der Betroffene noch dort? Warum nicht mehr? Rückkehr in absehbarer Zeit möglich? Attest darüber? Wie wurde der Vertrag denn beendet? Kündigung oder Aufhebung?
@Schulleck: Du würdest nicht nur die Anhörung vorenthalten, sondern auch das gesamte Genehmigungsverf.
... der Mietvertrag ist aber schon umgeschrieben und die Tochter lebt dort schon....
Was genau soll denn "umgeschrieben" heißen? Ohne wirksame Erklärung des Betreuten (ggf. vertreten durch Betreuer) oder wirksame Kündigung durch den Vermieter besteht der Mitevertrag des Betreuten fort.
Das sehe ich auch so.
Mir fehlt hier zum SV irgendwie der Betroffene. Nur weil unter Betreuung heißt ja noch nicht, er darf/ kann nichts selber regeln. Die Frage wurde schon einmal gestellt, wo befindet der sich denn? Was will er denn? Was kann/darf er denn?
Lieber Schulleck, das ist hier alles Quark ohne Infos. Was wollte den der Betreuer Dir mit der Info sagen: Mietvertrag des Betroffenen ist von der Tochter übernommen. Hast Du zufällig irgendetwas hinterfragt?
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