Guten Morgen,
ich habe da wieder einmal ein Problem für dessen Lösung ich fremde Hilfe bedarf.
Der Antragsgegner begehrt im Rahmen einer Teilungsversteigerung Vollstreckungsschutz gem. § 765 a ZPO. Begründet wird der Antrag mit einem angeblichen Rechtsmissbrauch der Antragstellerin.
Nun meine Frage prinzipieller Art: Kann man mittels eines Vollstreckungsschutzantrages die Rechtsmissbräuchlichkeit der Antragstellung geltend machen? Wenn nicht, wie sähe die richtige Verfahrensweise aus?
Hinweis: Es geht nicht um die Frage ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt.
Danke.