Hallo
Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer Klausel nach § 727 ZPO bzgl. eines KFB vorliegen.
Es handelte sich um einen Prozess nach einem Verkehrsunfall.Die Klägerin trägt die Kosten, auf der Beklagtenseite standen der Unfallgegner sowie seine Haftpflichtversicherung.
In dem KFB wurden die Anwaltskosten der Beklagten (gemeinsamer Anwalt ) festgesetzt. Es wurde den Beklagten eine „normale“ Vollstreckungsklausel erteilt, jetzt (8 Jahre später) beantragt die Haftpflichtversicherung ihre „alleinige Rechtsnachfolge zu bescheinigen und Vollstreckungsklausel zu erteilen“. Die Rechtsnachfolge soll sich aus § 86 VVG ergeben.
Beigefügt ist außerdem eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung des Versicherungsnehmers laut der dieser seine Ansprüche gegen die Klägerin aus dem KFB(genaue Bezeichnung etc. ist enthalten) in voller Höhe an die Versicherung (ebenfallsgenau bezeichnet) abtritt.
Irgendwie bin ich von diesem Antrag leicht verwirrt.
Handelt es sich wirklich um eine Rechtsnachfolge ? DieVersicherung war als Beklagte an dem Rechtsstreit beteiligt und hat schon eine Klausel. Es gab auch keinen Rechtsformwechsel oder eine Verschmelzung (da hat sich nicht mal die Adresse geändert…).
Auf der vollstreckbaren Ausfertigung sieht man auch, dass schon diverse Vollstreckungsversuche unternommen wurden.
Wenn es sich bei dieser Konstellation tatsächlich um eine Rechtsnachfolge handelt, stünde ich vor dem nächsten Problem, nämlich wie ich die Klausel formulieren soll.
Wäre die Versicherung dann „Rechtsnachfolgerin bzgl. der demBeklagten aus dem Titel zustehenden Ansprüche“ ? Und gleichzeitig hat sie schon immer ihre eigenen (anteiligen?) Ansprüche ?
Es kann auch sein, dass ich hier einfach ein Brett vor demKopf habe, auf jeden Fall wäre ich für Anregungen sehr dankbar.