Hallo zusammen!
Bin leider aus den bisher gelesenen Themen nicht schlauer geworden...
Insolvenzschuldner beantragt im Hauptverfahren die Erhöhung des unpfändbaren Betrages aufgrund hoher Fahrtkosten.
Über die Berechnung will ich jetzt hier nicht diskutieren Sagen wir mal, alle sind auf die nach ihrer Meinung richtige Weise auf 500 € gekommen.
Erhöhe ich den unpfändbaren Betrag dann nun einfach um 500 € oder muss ich das vom Nettolohn abziehen und dann schauen wie hoch die Differenz zum regulär unpfändbaren Betrag wäre und setze die Erhöhung danach entsprechend fest (so der Vorschlag des Insolvenzverwalters)?
Problem: Schuldner hat stark schwankendes Einkommen und ich weiß nicht, wie ich den Beschluss dann fassen soll ohne das jeden Monat individuell neu zu entscheiden.
Wäre für eine schnelle, einfache Antwort (ohne Diskussion über Berechnung der Fahrtkosten an sich und Einbeziehung von steuerlicher Geltendmachung) sehr dankbar!