Es soll eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) im Grundbuch eigetragen werden.
In der Bewilligung wird der Ausübungsbereich auf dem belasteten Grundstück als "... auf dem beigefügten Lageplan blau grundiert und belegen durch die mit den Eckpunkten A-B-C-D-A begrenzten Linien..." bezeichnet.
Im beigefügten Lageplan sind die vorgenannten Eckpunkte und die sich ergebenden Linien eindeutig eingezeichnet. Der Lageplan ist aber nur in schwarz-weiß, so dass die beschriebene blau markierte Fläche nicht in blau zu erkennen ist. Die zwischen den vorgenannten Eckpunkten liegende Fläche ist auf dem beigefügten schwarz-weiß-Lageplan als grau ersichtlich (im Original vermutlich blau).
M.E. ist der Ausübungsbereich mit den genannten Eckpunkten ausreichend ersichtlich. Für die Eintragung der Grunddienstbarkeit bedarf es nicht noch der Einreichung der Bewilligung mit Farblageplan.
Wie seht Ihr das?