Hallo,
ich habe folgende Frage:
Per Beschluss wurde die einstweilig Unterbringung eines Kindes angeordnet. Es wurde in dem Beschluss ein berufsmäßiger Verfahrensbeistand bestellt. Ein paar Tage später wurde eine Verlängerung der Anordnung beschlossen. Wieder einen Tag später wird die Unterbringung aufgehoben.
Der Verfahrensbeistand reicht nun 2 Anträge á 350,00 € ein. Ist das möglich, weil die Verlängerung als neuer Rechtszug gilt?