Hallo zusammen,
in meinem Bereich gibt es nur sehr selten VKH, sodass ich da absoluter Anfänger bin.
Der VKH-Anwalt hat die Festsetzung seiner Gebühren aus der Staatskasse beantragt. Der Antrag wurde von meinem Vorgänger nie bearbeitet. Nachdem daher eine Ewigkeit vergangen ist, habe ich diese dann auch festgesetzt. Da ich wusste, dass die VKH-Partei in meinem Verfahren etwas erlangt hat, habe ich auch gleich das Überprüfungsverfahren gestartet. Die Auszahlung an den Anwalt konnte nicht erfolgen, da der Anwalt inzwischen eine neue Bankverbindung hatte. Nun teilt der Rechtsanwalt auch mit, dass er auf seine Gebühren aus der Staatskasse verzichtet, da er die Zahlung bereits von der Mandantin erhalten hat.
Wie gehe ich hier weiter vor? Die Auszahlung kann ich ja bestimmt rückgängig machen, festgesetzt ist ja aber bereits schon.
Und wie siehts mit der VKH aus? Faktisch wurde dann nichts aus der Staatskasse ausgezahlt. Die VKH-Partei geht davon aus, dass sich die Überprüfung für sie erledigt hat, da sie ja direkt an den Rechtsanwalt geleistet hat. Eine Ratenzahlung / Einmalbetrag oder so etwas kann ich ja auch nicht anordnen, die Staatskasse hat ja nichts geleistet.
Ich bin etwas überfragt.