Guten Morgen,
ich habe hier folgenden Fall zu entscheiden. Verfahren zur elterlichen Sorge. VKH ist bewilligt.
Partei wohnt in einem anderen Bundesland. Termin ist anberaumt, das persönliche Erscheinen ist angeordnet.
Nun reicht die Korrespondenz-RAin ihren VKH-Vergütungsantrag ein inklusive der entstandenen Kosten der Partei (Bahnticket, Übernachtungskosten) von 133,00 EUR.
Wie handhabt ihr das? Normalerweise ist ja VKH nur für die Gebühren, evtl. Reisekosten des RA.