Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Über die Suchfunktion bin ich nicht wirklich weitergekommen, da viele Themen vor der EU Erbrechtsverordnung erstellt wurden.
Mein Fall: Meine spanische Erblasserin ist 2018 verstorben und hatte ihren letzten Aufenthaltsort leider in meinem Bezirk. Sie hat 2012 ein Testament vor einem spanischen Notar errichtet. Das Testament, das zwischenzeitlich auch eröffnet wurde, liegt allerdings nur in Form einer Kopie vor. Die Kopie ist übersetzt, allerdings nicht vom Übersetzer unterschrieben worden. Auf dem Testament befindet sich auch nur die Unterschrift des Notars, die Unterschrift meiner Erblasserin fehlt.
Die Erbin hat nun aufgrund des Testaments einen Erbschein beantragt. Ich bin mir nun unsicher, ob das Testament in der richtigen Form vorliegt. Eigentlich hätte gerne eine begl. Abschrift des Testaments aus der sich auch die Unterschrift der Erblasserin ergibt, sowie eine unterschriebene Übersetzung. Verstehe ich Art. 74 der Verordnung richtig, sodass ich keine Apostille bräuchte? Die Erbfolge müsste sich ja dann wegen Art. 83. Abs. 4 nach spanischem Recht richten.
Vielen Dank für eure Hilfe!