Ich habe folgenden Fall:
Ich habe Kinder, deren Mutter vom Ehemann umgebracht wurde. Der Kindesvatersitzt also in Haft. Die Kinder leben nunmehr seit 3 Jahren bei derSchwester der ermordeten Mutter, also deren Tante. Die Familie stammt ausVietnam. Die haben ihre eigenen Vorstellungen von Familie und Erziehung.Das korrespondiert allerdings nicht mit den Vorstellungen des Vormunds und desHelfersystems drum herum. Hilfen zur Erziehung oder anderweitiger Hilfen werdenvon der Tante abgelehnt. Der Vormund hat daher nach vielen Gesprächen entschieden, dass die Kinder ineiner Einrichtung untergebracht werden. Die Tante hat nunmehr beantragt, dassdie Kinder wieder in Ihren Haushalt zu überführen sind.
Was mache ich nun mit diesem Antrag? Ich bin ja der Meinung, dassich dem Vormund nicht reinreden kann, wie er sein Aufenthaltsbestimmungsrechtausübt. Das Helfersystem unterstützt zudem die Entscheidung.
Direkt eine "Verbleibensanordnung" finde ich imVormundschaftsrecht auch nicht. Man könnte über § 1632 Abs. 4 BGB analognachdenken. Aber müsste das dann nicht der Richter machen? Lasse ich also einRichterverfahren anlegen?
Habt Ihr eine Idee?