Hallo,
ich habe hier eine Zwangsversteigerung von mehreren (12) Grundstücken, die wirtschaftlich eine Einheit bilden. Es ist daher grundsätzlich im ZV-Termin auf Antrag des Gläubigers ein Gesamtausgebot vorgesehen.
Nun wurden vom Sachverständigen im Rahmen seiner Begutachtung die Verkehrswerte für jedes Einzelgrundstück ermittelt und vom Gericht auch entsprechend festgesetzt - in der Summe rund 3,5 Mio. Euro.
Zusätzlich hat der Sachverständige aber dargelegt, dass eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Grundstücke nicht sinnvoll erscheint, weil sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Vor diesem Hintergrund hat er den Verkehrswert auch (im Ganzen betrachtet) für alle Grundstücke zusammen auf 4,5 Mio. Euro geschätzt. Der Unterschied mit 1 Mio. Euro resultiert schlicht daraus, dass im Fall einer Zerschlagung bzw. Einzelverwertung einzelne Grundstücke dann teilweise nicht nutzbar sind und damit nahezu wertlos sind.
Für uns als Grundpfandrechtsgläubiger ist das eine unschöne Situation, weil sich die Bieter ja immer an dem festgesetzten Verkehrswert (hier: 3,5 Mio. Euro aus der Summe der Einzelwerte) orientieren. Das hat ja leider auch Einfluss auf die Höhe der Gebote und die 7/10 bzw. 5/10-Grenze.
Gibt es eine Möglichkeit, für den ZV-Termin bei einem Gesamtausgebot einen höheren Verkehrswert (hier also 4,5 Mio. Euro) zu Grunde zu legen?
Ich habe im ZVG bzw. im Stöber dazu nichts hilfreiches gefunden.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Besten Dank.