Moin,
meine Suche im Forum hat leider nichts ergeben.
Ich habe hier einen Fall, in dem K1 und K2 (Eheleute) PKH beantragt haben. Wobei, der Antrag ist zwar so ausgefüllt, dass die Einnahmen und Ausgaben für beide Parteien berücksichtigt wurden, aber unterschrieben hat nur K1. Richter hat PKH oR für beide bewilligt. Der beigeordnete RA beantragt jetzt nach Abschluss des Verfahrens seine Vergütung und ich falle als erstes über den o.g. Mangel.
Ignorieren?
PKH-Antrag nicht unterschrieben
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er.Klärwerk -
7. Februar 2019 um 12:14
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Natürlich. Die Bewilligung ist bei der Festsetzung nicht zu prüfen.
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bewilligt ist bewilligt ist bewilligt...
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Wenn der Richter beiden PKH bewilligt hat und beiden den RA beigeordnet hat, dann ist das halt so.
Du kannst daran nichts ändern. Auch wenn die Entscheidung des Richters falsch sein sollte. -
Sehe ich auch so, die Bindung an den Beschluss greift und wäre aus meiner Sicht vergleichbar mit dem Fall das PKH eigentlich gar nicht hätte bewilligt werden dürfen.
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Alles klar, danke
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