Guten Morgen
Leider hab ich bei der Suchfunktion nichts gefunden.
Folgender Fall:
Mutter zeigt Kind (16 Jahre) an, weil das Kind ihr eine Ohrfeige verpasst hat.
Jetzt regt die Staatsanwaltschaft die Errichtung einer Ergänzungspflegschaft für das Verfahren an.
Grundsätzlich würde ich sagen ich entziehe die Vertretungsmacht nach 1796 BGB.
Ich muss dann doch aber vorher anhören oder?
Reicht es das Kind schriftlich anzuhören oder muss ich es persönlich anhören?
Vielen Dank