Hallo zusammen,
in einer umfangreichen Sache, in der auf Ersuchen des Grundbuchamtes von mir die Erben zu ermitteln sind, ist nun folgendes passiert:
Ein potenzieller Erbe hat die Erbschaft nach eigenen Angaben beim Notar ausgeschlagen und die Ausschlagung dann selbst per Einschreiben an die Postfachanschrift unseres Gerichts übersandt. Die Ausschlagungserklärung ist jedoch nicht zur Akte gelangt.
Der Ausschlagende meint, er müsse nun nichts mehr veranlassen, er habe den Einlieferungsbeleg und die Aussage der Post, dass das Postfach geleert worden sei.
Wer muss nun was beweisen? Muss der Ausschlagende ggf. noch mal anfechten?