Hallo zusammen!
Ich habe leider absolut keine Ahnung von Vollstreckung und soll nun eine ZwaSiHyp aufgrund eines Beschlusses nach 11 RVG eintragen. Nun stehe ich total auf der Leitung. Im Beschluss steht nicht, dass er vorläufig vollstreckbar wäre. Er ist nicht rechtskräftig. Woher weiß ich dann, ob er vorläufig vollstreckbar ist?
.ich wäre für Hilfe sehr dankbar!!!
LG April