Hallo,
gem. § 41 Abs. 1 ZVG ist die Terminsbestimmung ja zuzustellen. Dies wurde veranlasst. Die Schuldnerin wohnt im Heim. Briefkasten zwecks Ersatzzustellung ist nicht vorhanden. Nun kam die gelbe Zustellungsurkunde zurück mit dem Vermerk, dass die Schuldnerin die Annahme des Schriftstücks verweigert.
Kann sie das? Wie kann die Zustellung in so einem Fall wirksam erfolgen?