s. Ausgangspost - Die Sch hatte selbst angegeben, wohl auch ggü Arbeitgeber, dass keine Unterhaltspflicht besteht.
Was allerdings das eigene Handeln und Denken des DS nicht überflüssig macht.
Was mir immer in den Kopf schoss beim Lesen des Threads.
Ob das Insolvenzgericht in seiner Aufsichtsfunktion und der IV/respektive TH sich jemals Gedanken gemacht haben beim Einziehen der pfändbaren Beträge?
Oder hat man nur dankeswerter Weise die Beträge eingezogen ohne sich über die Steuermerkmale oder sonstigen Abrechnungshinweise Gedanken zu machen?
Ich sehe das Verschulden nicht gänzlich bei der trotteligen Schuldnerin.