Hallo!
Ich benötige mal eure Hilfe
Es ist ein inzwischen rechtskräftiges Urteil ergangen, in dem der Beklagte verurteilt wird, es zu unterlassen, die Zuwegung und die jederzeitige Begeh- und Befahrbarkeit zu dem Grundstück der Klägerin (Hinterliegergrundstück) zu beeinträchtigen.
Nach dem Rechtsstreit hat die Klägerin ihr Grundstück teilen lassen und verkauft.
Der neue Eigentümer beantragt nun eine Rechtsnachfolgeklausel.
Geht das?