Ich habe eine Betreuung aufgehoben, weil der Betreute wieder gesund und fit ist. Die Betreuerin hat gegenüber dem Betreuungsgericht Schlussrechnung gelegt.
Nun sagt § 1892 BGB, § 1908 i BGB, dass das Betreuungsgericht die Abnahme der Schlussrechnung durch Verhandlung vermitteln muss.
Wie macht ihr das in der Praxis? Bestimmt ihr einen Termin zur Vermittlung der Abnahme der Schlussrechnung mit entsprechendem Protokoll? Vermittelt ihr die Abnahme schriftlich? Fall schriftlich, gibt es in forumStar dazu ein Formular oder hat jemand einen geeigneten Autotext dazu?
Schöne Grüße
Jürgen