Zustellung in die Türkei

  • Guten Morgen,

    ich hänge mich mal an:

    Aus einer F-Sache muss in die Türkei zugestellt werden. Da nach dem 1. Versuch auch nach 8 Monaten kein ZU-Nachweis einging, wurde im August ein 2. Versuch gestartet. Bislang gibt's auch insoweit keine Rückmeldung.

    Nun bittet der zuständige Dez. mich um "Prüfung und ggf. Sachstandsanfrage bei der verantwortlichen Stelle, ob eine Zustellung möglich war bzw. woran sie gescheitert ist."

    Wenn das Ersuchen von der Prüfstelle beim LG nicht zurück kommt, dann liegt doch alles andere nicht mehr in meiner Hand. Und kann ich - und wenn ja: wo - eine Sachstandsanfrage machen? Ich fühle mich spontan sehr unwohl dabei so ein (frei formuliertes?) Schreiben ans Ministry of Justice in Ankara zu versenden.

    Hat jemand Ideen, wie ich die Anfrage vom Richter beantworten kann?

  • Kopie der Richterverfügung mit der Bitte um Prüfung ans LG vielleicht?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nein, habe ich nicht. Ich stelle mir aber die gleiche Frage wie Du: Wie, wo und warum gerade ich? Macht bei euch die Prüfstelle das förmliche Anschreiben oder das AG selbst? Im ersten Fall könnte ich mir gut vorstellen, das LG mit der Richterverfügung zu behelligen. Vielleicht schreiben die ihm ja in die Akte, daß er (leider) noch die Füße stillhalten soll.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nein, habe ich nicht. Ich stelle mir aber die gleiche Frage wie Du: Wie, wo und warum gerade ich? Macht bei euch die Prüfstelle das förmliche Anschreiben oder das AG selbst? Im ersten Fall könnte ich mir gut vorstellen, das LG mit der Richterverfügung zu behelligen. Vielleicht schreiben die ihm ja in die Akte, daß er (leider) noch die Füße stillhalten soll.

    Also wir hier bereiten alles vor und schicken alles mit einem Begleitschreiben an die Prüfungsstelle. Ich gehe davon aus, dass diese die Unterlagen prüft, das Anschreiben an sie selbst dem Wust von Unterlagen entnimmt und "meine Unterlagen" hier in die Türkei weiterleitet, so dass die Türkei gar nicht sieht/merken kann, dass das Ding erst beim LG lag.

  • Dann frage doch mal tel. bei der Prüfungsstelle nach, wie sie raten damit umzugehen. Ist doch sicher nicht der erste Richter, der auf diese Idee kommt. So bleibt die Sache zunächst informell. Nach meiner Erinnerung kamen solche "Erinnerungen" ans Ausland nicht so gut an...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Auch wenn sie nicht gut ankommen, ab und zu muss man sie machen. Ich handhabe das so. dass ich mich zuerst bei der Rechtshilfestelle des JM kundig mache, wie lange die Zustellung üblicherweise dauert. Ggf. wird von dort eine Anfrage an das Bundesamt für Justiz gestellt, in einem Fall ging das weiter an das AA.

    Wenn die so in Erfahrung gebrachte Zeit deutlich übe4schritten war, habe ich eine Anfrage formuliert (z.T gab es dafür Formulierungshilfe vom JM), die dann übersetzt und versandt worden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Hat jemand Ideen, wie ich die Anfrage vom Richter beantworten kann?

    Schau mal in den § 32 ZRHO. Dieser besagt, dass in jeder geeigneten Form an die Erledigung zu erinnern ist. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Nachfragen schriftlich zu erfolgen haben und der gleiche Übermittlungsweg zu nutzen ist, wie bei der Übersendung des Ersuchens.

    Ich an deiner Stelle würde ein an die Zentrale Behörde gerichtetes Schreiben aufsetzen (entweder komplett vom Richter oder du fertigst es und der Richter unterschreibt nur noch), welches zum Inhalt hat, dass ein Ersuchen vom XX übersandt wurde und bislang keine Reaktion erfolgte. Eine Abschrift des betroffenen Ersuchens sei beigefügt.

    Das Schreiben wäre dann zu übersetzen - allerdings am besten erst nach vorheriger Vorlage der Prüfstelle.

    Vielleicht hat deine Prüfstelle auch ein Muster für solche Fälle, das sie dir zur Verfügung stellen kann?

    Ich handhabe das so. dass ich mich zuerst bei der Rechtshilfestelle des JM kundig mache, wie lange die Zustellung üblicherweise dauert.

    Wenn man Glück hat, findet man auf der Seite der Hague Conference on Private International Law (HCCH) etwas zur Erledigungsdauer.

    Unter https://www.hcch.net/de/states/authorities findet man die einzelnen Länder.

    Scrollt man zur Türkei und wählt dann "1965 Service Convention - Zentrale Behörde und praktische Informationen" aus, erhält man die Info:

    "Time for execution of request: The service of documents is executed in three months time".

  • Am Besten eine Anfrage (nebst Kopie oder Scan oder sonst was des Ersuchens und der zuzustellenden Schriftstücke); diese wenden sich dann an die Zentrale Behörde (ich glaube in NRW ist das das OLG Düsseldorf?) und diese wiederum an das BfJ. Da wird eigentlich relativ schnell geholfen, je nachdem wie die Sache natürlich seitens der Türkei beantwortet wird. Spreche da aus Erfahrung, da ich selbst mal Zentrale Behörde war.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!