Hallo,
ich habe hier ein kleines Problem, bei dem ich nicht so Recht weiter weiß.
Folgender Sachverhalt:
Im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist der evangelisch lutherische Schulverband, aus A-Hausen, Ortsteil B-Berg.
Nun meldete sich bei mir die Gemeinde A-Hausen und fragte, wie sie denn als Eigentümer eingetragen werden könne. Auf dem Grundbesitz der für den evangelisch lutherischen Schulverband eingetragen ist, steht die Schule des Ortes B-Berg und die wäre ja schon ewig im Eigentum der Gemeinde... Sie bräuchten jetzt unbedingt die Umschreibung auf die Gemeinde, weil diese wegen eines Erweiterungsbaus Baulasterklärungen abgeben soll, aber das können sie ja nicht, weil sie nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen.
Der evangelisch lutherische Schulverband hat im Jahr 1907 die Grundstücke zum Neubau einer Schule von der Kirche erhalten, dieser Vertrag ist in unseren Grundakten vorhanden. In dem Vertrag treten der Kirchenvorsteher als Vertreter der Kirche auf und ein Lehrer als Vertreter des Schulverbands, beide haben eine Vollmacht. Die Vollmachten sind beide von fast den gleichen Leuten erteilt worden, einmal traten diese als Schulvorstand auf und einmal als Kirchenvorstand. Beide Vollmachten hat der Pastor bestätigt. Außerdem liegt eine Genehmigung des Regierungs-Präsidenten vor, dass die Kirche die Grundstücke zum Schulhausneubau an die Schulgemeinde in B-Berg abtreten darf.
Daraufhin wurden die Grundstücke für den evangelisch lutherische Schulverband eingetragen.
Danach ist Grundbuchtechnisch mit den Grundstücken nicht mehr wirklich was passiert, außer, dass das Grundbuch 1984 einmal umgeschrieben worden ist.
Die Gemeinde hat mir nunmehr ein Schriftstück vom 23.09.1927 der Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen vorgelegt, in dem es heißt, dass im Einvernehmen mit dem ev. luth. Landeskirchenamt die Verbindung von Kirchendienst mit der ersten evangelisch-lutherischen Schulstelle in B-Berg ab dem 01.10.1927 für aufgehoben erklärt wird.
Des weiteren wurde ein Schriftstück vom 26.03.1927 vorgelegt, in dem die Regierung Abteilung für Kirchen und Schulwesen unter anderem als letzten Satz feststellt, das die jetzige Schule (in B-Berg) bereits früher als Alleineigentum der politischen Gemeinde B-Berg anerkannt worden ist.
Des Weiteren haben sie im Archiv noch einen Versicherungsschein gefunden, in dem das Schulgebäude am 26.07.1910 von der politischen Gemeinde B-Berg bei der Brandkasse versichert wurde.
Ein Schreiben (vom 08.12.1939) des Landrats an den Bürgermeister von B-Berg, dass der Regierungspräsident, Abteilung für Kirchen und Schulen, keine Einwände gegen den Einbau von Abortanlagen in zwei Stockwerkwohnungen der Schule keine Bedenken hat und sie einen Anteil der Kosten tragen werden.
Ansonsten hat mir die Gemeinde A-Hausen (jetzt zuständig, seit Zusammenfassung mehrerer Gemeinden mit der Gemeinde B-Berg) noch mitgeteilt, dass die Mieteinnahmen für die Lehrerwohnungen an die politische Gemeinde geflossen sind. Auch die Grundsteuern zahlen sie schon ewig für die Schulgrundstücke.
Die Kirche hat laut Aussage der Gemeinde A-Hausen keine Aufzeichnungen mehr und einen evangelisch lutherischen Schulverband gibt es nicht mehr. Ob das Regierungspräsidium noch Aufzeichnen hat, konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.
Die eingereichten Unterlagen sprechen dafür, dass die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke, welche mit der Schule bebaut sind sein dürfte. Aber eintragen kann ich es ja schlecht auf dieser Grundlage.
Soweit ich bisher recherchieren konnte, dürfte ein Aufgebotsverfahren nicht gehen, es handelt sich ja um eine juristische Person und die evangelische lutherische Kirche gibt es noch. Oder geht es doch, der Kollege, der hier Aufgebotssachen macht ist natürlich zur Zeit im Urlaub und da wir ein kleines Gericht sind, gehe ich mal davon aus, dass da nicht besonders viel Erfahrung mit solchen Sachverhalten vorhanden ist.
Hat irgendjemand eine Idee, wie man die Gemeinde als Eigentümerin ins Grundbuch bekommt?
Ach so, falls das noch wichtig ist, die Sache spielt in Niedersachsen.
Vielen Dank schon mal an alle Kollegen,
RinaKa
Ich bin für alle Anregungen dankbar, die Gemeinde nervt nämlich, dass es furchtbar eilig sei.... (super, wenn man denn mal nach 100 Jahren merkt, dass der falsche Eigentümer im Grundbuch steht.