Guten Morgen
Ich hab folgenden Fall: Es gab zunächst nur eine ambulante Betreuerin, die sich um den Betroffenen gekümmert hat. Sie hatte auch entsprechende Vollmacht.
Später wurde noch eine gesetzliche Betreuung angeordnet und eine Berufsbetreuerin eingesetzt, diese hat u.a. auch die Vermögenssorge.
Jetzt legt die (Berufs-)Betreuerin das Vermögensverzeichnis vor und daraus ergibt sich, dass es (nur) ein Treuhandkonto gibt, das von der ambulanten Betreuerin verwaltet wird. Kann das denn grundsätzlich so weiterlaufen? Und welchen Nachweis würdet ihr für das Guthaben auf dem Treuhandkonto akzeptieren? Eine schriftliche Erklärung der amb. Betreuerin?
Viele Grüße und vielen Dank schon mal