Hallo liebes Forum,
ich befinde mich am Ende der Restschuldbefreiungsphase. Der TH teilt mit, dass die Schuldnerin erfolgreich einen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat. Der Erlös übersteigt bei Weitem sämtliche Kosten des Verfahrens sowie die angemeldeten Forderungen insgesamt. Der Treuhänder hat nun nur den Teil zur Masse angeordert, der zur Tilgung sämtlicher Kosten/Forderungen notwendig ist. Dies entspricht etwa einem fünftel des geamten Anspruchs. Seine Vergütung berechnet er jedoch nach dem gesamten Wert des Pflichtteils (also das fünfache!). Begründet wird dies damit, dass der Betrag ja theoretisch der Masse zustünde.
Was haltet Ihr davon? Ist die Berechnungsgrundlage richtig?