Alles anzeigenEs ist immer noch Sache des Richters/Rechtspflegers im Verfahren zu entscheiden ob ein Eingang formwirksam ist oder nicht und nicht Sache der Gerichtsverwaltung. Das ganze ist eine rechtliche Beurteilung/Entscheidung.
Hier geht es nicht um eine rechtliche Beurteilung, sondern darum, einen unwirksamen Eingang in einen wirksamen zu verwandeln. Denn genau das ist der Vorgang des Ausdruckens. Diese Entscheidung sollte nicht für jeden Eingang gesondert getroffen werden.Es kann nicht sein, dass diese Prüfung auf denjenigen verlagert wird, der in der Poststelle gerade am PC sitzt.
Derjenige soll auch nicht prüfen, sondern nach einer allgemeingültigen Anweisung entweder ausdrucken oder es lassen.
Die Poststelle schmeißt auch keine normalen Briefe weg nur weil keine Unterschrift drunter ist.
Nicht vergleichbar.
Faktisch enthalte ich dem Entscheider dadurch einen Eingang zu einem Verfahren vor ohne das er die Möglichkeit hat darauf wie auch immer zu reagieren. Das halte ich für äußerst bedenklich.