Hallo, ihr Lieben.
Kann sein, dass ich gerade einfach nur auf dem Schlauch stehe, aber ich komme ich in einem Genehmigungsverfahren grade nicht weiter.
Beantragt ist wie üblich eine Genehmigung für die Erbausschlagung im Namen des minderjährigen Kindes.
Aus den vom NL-Gericht geschickten Akten ergibt sich folgende Situation:
El hat mehrere Geschwister; eines davon soll laut einem handschriftlichen Testament Alleinerbe sein. Die Erbschaft wurde auch ausdrücklich angenommen, Es-Antrag allerdings noch nicht gestellt.
Die anderen Geschwister zweifeln die Wirksamkeit des Testaments an (ohne dies allerdings offiziell anzufechten) und schlagen daher für die gesetzliche Erbfolge vorsorglich aus. Dadurch landet das potentielle Erbe bei "meinem" Kind für das die Mutter ausschlägt und die Genehmigung beantragt.
Ich frage mich nun, ob für den Antrag überhaupt ein Genehmigungsbedürfnis besteht. Denn eigentlich steht der testamentarische Alleinerbe fest und die Erbschaft kann dem Kind gar nicht anfallen.
Oder sehe ich das falsch? Muss ich mit berücksichtigen, dass ja eventuell jemand doch noch das Testament anficht oder der Erbe seine Annahme?
Gruß,
Zahira