Letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers war im Pflegeheim in A.
In B gab es noch eine Wohnung, vom Betreuer gekündigt, aber noch nicht geräumt.
Der Vermieter hat sich an das Nachlassgericht B gewandt, dieses hat mich zum Nachlasspfleger bestellt (mit dem vollen Wirkungskreis Sicherung + Verwaltung + Erbenermittlung). Die Wohnung habe ich räumen lassen.
Nachdem alle gemerkt haben, dass eigentlich Gericht A örtlich zuständig ist, B allenfalls nach § 344 Abs. 4 FamFG für Sicherungsmaßnahmen, hat B die Nachlasspflegschaft aufgehoben.
Frage: Bei welchem Gericht stelle ich jetzt einen Vergütungsantrag?