Was sagt Ihr dazu ?
Mein Erbe hat einen GB-Berichtigungsantrag gestellt. Grundlage ist ein notariellesTestament, in dem eine Pflichtteilsstrafkausel enthalten ist.
Ich habe eine e.V. in de Form des § 29 GBO erfordert, dass nach dem 1. Elternteil kein Pflichtteil geltend gemacht wurde.
Diese Erklärung wird jetzt nicht eingereicht.
Und nun ? Ich kann den Berichtigungsantrag ja nicht zurückweisen.
E.V. mit Zwangsgeld versuchen zu bekommen ?