Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Konstellation, die mir im Normalfall geläufig ist. Leider stehe ich aber gerade auf dem Schlauch.
Folgender Fall liegt vor:
Sachpfändung, Eingang 29.01.2015
Unterhaltspfändung, Eingang 15.01.2015, laufend 754,- €, pfandfrei 918,30 €
Der Schuldner hat ein pfändbares Einkommen von ca. 2.200 €
Die Rechnung würde somit lauten, dass erst aus dem Vorrechtsbereich gepfändet wird und ich im Anschluss den Tabellenbetrag mit einer Unterhaltsverpflichtung aus dem Normalbereich ermittle. Liege hiermit richtig? Wenn nicht, könntet ihr mir einen Anschub geben?
Ich muss gestehen, der Grund an meinen Zweifeln ist, dass SAP mit offenbar auf den Holzweg führen möchte, ich aber nicht weiß warum. (SAP sagt, für die Sachpfändung bleibt nichts über)
Tut mir auch leid, dass ich mit so einer simplen Frage hier ins Forum einsteige, aber schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Sascha