Hallo,
ich bringe ein altes Verfahren von 1999 zum Abschluss. Nun frage ich mich, ob ich bei der Gerichtskostenrechnung die Zustellungsurkunden einzeln berechnen muss. So lese ich zumindest den 9005 anl. 1 gkg a.F.
Hat da jemand erfahrungswerte? Und was würde man pro ZU berechnen?