Mutter verstorben, bleiben Vater plus Kinder. Laut Angabe kein Testament.
Vater sagt, er will keinen Erbschein und braucht keine Grundbuchberichtigung, weil Auseinandersetzung geplant ist.
Der (bislang eventuelle) Nachteil, dass die Zweijahresfrist verstreicht und zusätzliche Grundbuchgebühren entstehen, wird für einen Entzug der elterlichen Sorge vermutlich eher nicht hinreichen?