Hallo,
zu uns durfte das Publikum bisher ohne Termin in den Sprechzeiten erscheinen und einen Antrag stellen. Die Antragsteller waren dann zunächst bei der Geschäftsstelle. Dort wurden alle Daten erfasst und eine Akte angelegt, so dass wir als Rechtspfleger die Ausschlagungserklärung am PC aufnehmen konnten.
Nun soll das Publikum nur noch mit Termin kommen und direkt zum Rechtspfleger gehen. Da keine Akte angelegt wird und keine Daten im PC erfasst werden, müsste ich die Erklärungen per Hand aufnehmen bzw. den entsprechenden Vordruck per Hand ausfüllen.
Wie wird das generell bearbeitet? Erfasst der Rechtspfleger die Daten auch im System oder werden handschriftliche Erklärungen aufgenommen?
Über Rückmeldungen und Anregungen wäre ich dankbar.