Im Grundbuch wurde am 16.03.2020 eine Grundschuld ohne Brief eingetragen.
Zwei Wochen danach legt der Notar eine weitere Grundschuldbestellungsurkunde mit neuer UR und aktuellem Datum vor.
In einem Anschreiben erklärt er, dass die nun vorgelegte Grundschuldbestellungsurkunde inhaltsgleich mit der früheren Urkunde sei und diese ersetzten soll. Grund hierfür sei, dass bei die früher erstellten Urkunde vor seinem Vertreter erstellt worden sei und dieser zum Zeitpunkt der Errichtung nicht zu seinem Vertreter bestellt gewesen war. Er bittet um "Berichtigung des Grundbuchs".
Offensichtlich geht er davon aus, das im Grundbuch eine Art Berichtigungsvermerk mit Angabe der neuen UR und des neuen Datums erfolgen soll.
1) Ist die eingetragene Grundschuld überhaupt entstanden? Ist hier evtl. ein Widerspruch/Amtswiderspruch einzutragen?
2) Oder kann tatsächlich ein Vermerk wie gewünscht eingetragen werden? Wenn ja, wie müsste dieser lauten?