Hallo zusammen,
Ich habe grad folgendes Problem:
Ich habe einen Gutachter mit der Erstellung eines Bodengutachtens wegen Altlastenverdachts beauftragt.
Jetzt ergibt sich aber die Schwierigkeit, dass der Schuldner bereits zweimal eine Terminsverlegung bei dem Gutachter erreicht hat, was so nicht länger hinzunehmen ist. Dem Gutachter muss aber zunächst der Zugang zu dem Objekt (Hinterhof) durch ein Tor am Vorderhaus ermöglicht werden. Soweit wäre das evtl. durch die Hilfe der WEG-Verwaltung oder so noch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich.
Allerdings ist der komplette Hinterhof geteert und der Gutachter muss zur Probenentnahme die Bausubstanz beschädigen. Und das darf er nach seiner Aussage nicht ohne die Zustimmung des Schuldners/Eigentümers oder anderenfalls nur mit richterlicher Anordnung.
Ich bin gespannt, ob jemand hierzu vielleicht schon Erfahrungen oder Ideen hat.