Ich bin im ZPO Verfahren und entscheide über Anträge, da kann ich mich dem AG Potsdam nicht anschließen
Immerhin das Haus des Meisters...
Ich bin im ZPO Verfahren und entscheide über Anträge, da kann ich mich dem AG Potsdam nicht anschließen
Immerhin das Haus des Meisters...
Kann es sein, dass Du F.F. samt Freunden nicht besonders augeschlossen bist?
ich habe Verwalter gebeten, 19 % zu beantragen, da Aufhebung nicht in 2020 zu erwarten. Passierte nichts, ich musste also die beantragten 16 % festsetzen.
Jetzt kommt Nachfestsetzungsantrag...
Das Insolvenzgericht ist im Rahmen des § 7 InsVV nicht an den vom Insolvenzverwalter benannten Umsatzsteuersatz gebunden, sondern hat gem. § 7 InsVV den vom Insolvenzverwalter tatsächlich zu zahlenden Betrag festzusetzen. Auch die Höhe des vom Insolvenzverwalter berechneten Umsatzsteuerbetrags beschränkt das Insolvenzgericht nicht. AG Potsdam vom 05.12.2006 35 IN 1058/05
Ist ja auch die Frage, ob es für die Umsatzsteuer überhaupt eines Antrags bedarf. Wenn man § 7 InsVV so liest, hat man ja die "zu zahlende Umsatzsteuer" festzusetzen. Anträge, die seit dem 01.01.2021 noch lagen und deren Aufhebung logischerweise später erfolgt, habe ich von Amts wegen auf 19% festgesetzt.
Ich habe bei Anträgen, die zu wenig Steuer beantragt haben auch ohne weiteren Antrag die 19% festgesetzt.
ich mache dies auch so und sehe den für das Zivilrecht in § 308 Abs. 1 ZPO sich findenden ne ultra petita Grundsatz hierdurch nicht verletzt, da ich den Antrag dahingehend auslege, dass die "gesetliche" Umsatzsteuer begehrt wird.
Ich bin bei der Steuer auch schmerzfrei, maximal gab´s einen Hinweis an den Verwalter, dass ich beabsichtige anders festzusetzen und er sich bitte melden soll, wenn er was dagegen hat. Lief prima.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!