Hallo ihr Lieben,
vor mir liegt ein Antrag auf Berichtigung eines bereits rechtskräftigen Beschlusses nach § 11 RVG. Ein hiesigen Vollstreckungsgericht hat die Vollstreckung abgelehnt, da im Rubrum lediglich die "RAe x, y, z" als Gläubiger angeben sind. Ein Beteiligungsverhältnis fehlt, die Rechtsanwälte wurden entsprechend dem Briefkopf nur mit Nachnamen angegeben. Ich frage die Antragsteller inzwischen immer, für wen und ggf. in welchem Beteiligungsverhältnis festgesetzt werden soll, um eine solche Situation zu vermeiden. Das ist hier aber nicht passiert.
Für eine Berichtigung sehe ich jedoch keinen Raum, denn der Titel ist nicht unrichtig. Es wurde antragsgemäß festgesetzt. Weder aus dem Antrag noch aus dem Briefkopf ließen sich Gesellschaftsform und Beteiligungsverhältnisse ableiten.
Dennoch ist der Titel unvollständig und dadurch nicht vollstreckungsfähig.
Die Überlegung war, den Titel hinsichtlich der notwendigen Angaben zu ergänzen. Gefunden habe ich zwar den einen oder anderen Kommentar, dass eine Berichtigung in Betracht kommt oder Gesellschafter einer GbR jederzeit nachgetragen werden können. Aber entweder ist das Thema mit der Aussage abgeschlossen oder die zitierten Entscheidungen sagen zum Thema nicht wirklich etwas aus. Das Vollstreckungsgericht verlangt die Berichtigung des Titels, verrät aber nicht auf welcher Grundlage.
Hat das jemand schon entschieden und kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Riljana