Guten Morgen,
ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe eine Vertretungsakte, in der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen worden ist.
Die Schuldnerin hat später eine (wirre) Beschwerde eingelegt und ab diesem Zeitpunkt kam ich ins Spiel. Ich habe dann festgestellt, dass die örtliche Zuständigkeit gefehlt hatte. Nach Anhörung der Beteiligten kamen bis auf eine erneut wirre Stellungnahme der Schuldnerin keine Einwände gegen eine Abgabe des Verfahrens. Nunmehr teilt mir nach Erlass des Abgabebeschlusses das eigentlich örtliche zuständige Amtsgericht mit, dass das Verfahren dort nicht übernommen wird. Grund hierfür sei, dass die Prüfung über die örtliche Zuständigkeit vor Erlass des PfÜBs hätte erfolgen müssen. Ich habe die Abgabe allerdings auch damit begründet, dass ich einen bereits geschehenen Fehler ja nicht einfach weiterführen und damit die Zuständigkeit hier an unserem Gericht belassen kann.
Meine Fragen:
1) Muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit aufgehoben werden?
2) Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass das übernehmende Gericht die Übernahme aufgrund des geschehenen Fehlers ablehnen kann?
Viele Grüße
Karateteddy