Hallo Europa-Spezialisten!
Ich brauche eure Hilfe…. Der Fall stellt sich wie folgt dar:
Erblasser (dt. Staatsangehöriger) verstirbt in Italien, dort war auch sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt … die letzte inländische Anschrift in Deutschland liegt schon fast fünf Jahrzehnte zurück und kann nach Angaben der Kinder nur vermutet werden, eine Stadt wurde genannt, immerhin… Das Testament (schon beiTestamentserrichtung war der Erblasser in Italien wohnhaft – EL hat aber einen dt. Notar um Beurkundung gebeten) befand sich in amtlicher Verwahrung eines deutschen Gerichts, eine Rechtswahl wurde nicht getroffen … ich habe als Verwahrgericht eröffnet… UND JETZT?
Ich weiß nicht, wie ich nach fünf Jahrzehnten an die letzte Meldeadresse kommen soll um gem. § 343 Abs. 2 FamFG zu verfahren … oder Abgabe an das AG Schöneberg? ODER Übermittlung an die dt. Auslandsvertretung? DAAANKE!